Phytotherapie bei Harnwegsinfekten

Kürzlich wurde unter Federführung der deutschen Gesellschaft für Urologie die deutsche S3-Leitlinie zu unkomplizierten Harnwegsinfektionen (HWI) aktualisiert (gültig bis 2029). Pflanzliche Arzneimittel haben nun einen höheren Stellenwert in der Therapie. Die Leitlinie legt verstärkt Wert auf den Einsatz nicht-antibiotischer Therapieoptionen, insbesondere von Phytopharmaka. Diese Entwicklung zielt drauf ab, den Antibiotikaverbrauch zu reduzieren und somit der zunehmenden Resistenzbildung entgegenzuwirken. Erstmals wurden Fachgesellschaften für Phytotherapie und Naturheilkunde in die Leitlinienerstellung einbezogen, um alternative Behandlungsmethoden besser zu berücksichtigen.

Basierend auf aktuellen Studien empfiehlt die Leitlinie nun ausdrücklich den Einsatz von Phytotherapeutika bei nicht-geriatrischen Patienten mit akuter unkomplizierter Zystitis. Empfohlen werden pflanzliche Zubereitungen aus Bärentraubenblättern (Uvae ursi folium) und eine Kombination aus Rosmarin-, Tausendgüldenkraut- und Liebstöckelpulver. Es konnte gezeigt werden, dass durch Anwendungen dieser Arzneimittel der Einsatz von Antibiotika nachweislich reduziert werden kann. Ferner können Cranberry-Zubereitungen zur Rezidivprophylaxe eingesetzt werden. Insgesamt unterstreicht die aktualisierte Leitlinie die Bedeutung einer kritischen Indikationsstellung für Antibiotika und fördert den Einsatz evidenzbasierter, nicht-antibiotischer Behandlungsalternativen.


FOTO: ADOBE STOCK/MQ-ILLUSTRATIONS
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