„Schulmedizin versus balneologische Wissenschaft“

 

GASTKOMMENTAR:

Ao. Univ.-Prof. FH Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Marktl

GAMED – Wiener Internationale Akademie für Ganzheitsmedizin

 

Einer Aussage in einem amtsärztlichen Gutachten aus jüngerer Zeit ist im Zusammenhang mit der Erstellung von medizinischen Indikationen folgende Bemerkung zu entnehmen: „Neben schul­medizinischen Erkenntnissen sind auch die Erkenntnisse der balneologischen Wissenschaft mit einzubeziehen“ (gekürztes Zitat). Dabei geht es offensichtlich um die An- bzw. Aberkennung von Heilanzeigen für ein natürliches ortsgebundenes Heilvorkommen auf der Basis einer pharmakologischen Beurteilung. 

Der Tatsache, dass bei der kurmäßigen Zufuhr eines natürlichen ortsgebundenen Heilvorkommens andere fachliche Gesichtspunkte anzuwenden sind, als dies für die orale Therapie mit Medikamenten gilt, wie zum Beispiel die Berücksichtigung der wissenschaftlich gesicherten Adaptationsphysiologie, wird dabei keine Beachtung geschenkt. Es muss daher als Konsequenz damit gerechnet werden, dass für die Zulassung bzw. die Indikationserstellung von natürlichen ortsgebundenen Heilvorkommen in der Zukunft in erster Linie die Richtlinien der Pharmakotherapie herangezogen werden. Es kann in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden, dass die Formalitäten der Zulassung wesentlich länger dauern und mit wesentlich höheren Kosten verbunden sein werden.


FotoS: ZVG, istockphoto/ yacobchuk
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