Rehabilitation nach Majoramputation an der oberen Extremität
Nach der UN‐Behindertenrechtskonvention ist das Ziel rehabilitativer Maßnahmen die möglichst vollständige Reintegration in den privaten, beruflichen, sozialen und kulturellen Bereich. Der Betroffene soll die Chance der möglichst hohen Teilhabe an allen Aktivitäten des Lebens haben. Dabei ist die Rehabilitation nach Majoramputationen als ein kontinuierlicher, langfristiger Prozess zu sehen. Dieser beginnt bereits vor der eigentlichen Amputation und beinhaltet eine rehabilitative Begleitung des Betroffenen auch im Langzeitprozess. Die Aufgabe aller an der Rehabilitation Beteiligten ist, dem Betroffenen schnittstellen‐ und sektorübergreifend eine kontinuierliche Rehabilitation und Reintegration zu ermöglichen.
Daher wendet sich S2k-Leitlinie nicht nur an Akutmediziner, die mit Amputationschirurgie befasst sind, sondern auch in der Rehabilitation tätige Ärzte, Physio‐ und Ergotherapeuten, die Pflege, Orthopädietechniker, Orthobioniker, den psychologischen Dienst und die Sozialarbeiter in der Rehabilitation. Die Leitlinie wurde auf Veranlassung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV) entwickelt und koordiniert.
FOTOS: fh dortmund/benedikt reichel