Ansehnliche Erlöse mit Kurzzeitvermietung
Mit der Vermietung einer Wohnung für kurze Zeit können Ärzte deutlich mehr verdienen als mit normalen Mietverhältnissen.
Seit dem 1. Juli des Vorjahres ist in Wien bekanntlich die kurzfristige Vermietung von Wohnungen verboten, wenn die Mietdauer von 90 Tagen pro Jahr überschritten wird. Zur Erinnerung: Ärzte, die über einen längeren Zeitraum vermieten möchten, benötigen dafür eine Ausnahmebewilligung, die allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen für maximal fünf Jahre erteilt wird. So darf die betreffende Wohnung etwa nicht in einer Wohnzone liegen oder mit Wohnbaufördermitteln errichtet worden sein. Auch muss die Mehrzahl der Wohnungen im betreffenden Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden.
2024 sind in Wien jedenfalls mehr als 700 Anträge auf Kurzzeitvermietung bei der Baupolizei (MA 37) eingelangt. Dass man als Eigentümer auf den Geschmack kommt, seine Wohnung für nicht länger als 90 Tage zu vermieten, darf nicht verwundern, lässt sich doch deutlich mehr verdienen als mit langfristigen Mietverträgen. Auf einschlägigen Portalen werden aktuell etwa Wohnungen in der Wiener City mit rund 45 m2 für fast 2.900 Euro pro Monat angeboten. Selbst wer ein gleich großes, besonders hochwertiges neues Apartment im 1. Bezirk „normal“ mietet, muss deutlich weniger zahlen.
Entscheidend: Lage
Das Wichtigste für die erfolgreiche Kurzzeitvermietung ist jedenfalls die Lage der betreffenden Wohnung. Sie bestimmt nicht nur die Höhe der Mieteinnahmen, sondern die grundsätzliche Vermietbarkeit. Wichtig sind weiters eine moderne Einrichtung sowie Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Handtücher oder Bettwäsche. Kurzzeitvermieter müssen weiter bedenken, dass sie anders als bei klassischen Mietverhältnissen die Kosten für den laufenden Betrieb tragen müssen. Auch die Instandhaltungskosten fallen in ihre Verantwortung. Dazu kommen die Kosten für die Reinigung und zusätzliche Serviceleistungen. Für alle Kostenposten gilt: Je höher sie ausfallen, desto geringer wird die Rendite sein.
Entscheidend für die touristische Vermietung ist, dass eine Eigentumswohnung über die entsprechende Widmung als Ferienapartment verfügt. Ist sie im Wohnungseigentumsvertrag für Wohnzwecke gewidmet, so muss sie laut OGH umgewidmet werden. Die Voraussetzung dafür: die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer. Diese muss einstimmig erfolgen. Experten empfehlen daher, beim Kauf einer Wohnung die Vermietung zu touristischen Zwecken bzw. Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag festschreiben zu lassen.
Ein Konflikt mit dem Gesetz lohnt sich für Vermieter jedenfalls nicht. Die Behörde vermeldet fast 340 Anzeigen im zuständigen Referat Kurzzeitvermietung. Davon wurden mit 44 die meisten im 2. Bezirk vermerkt, gefolgt von der Inneren Stadt (33) und Wien-Landstraße (28). Wie gehen die Beamten vor? In einem ersten Schritt werden Angebote auf einschlägigen Plattformen wie „Airbnb“ oder „Booking.com“ durchforstet, um dann bei einer persönlichen Begutachtung der jeweiligen Wohneinheit abgeglichen zu werden. Wie die MA 37 kürzlich berichtete, sollen mitunter ganze Häuser unrechtmäßig vermietet werden. Achtung: Wohnungseigentümer machen sich schon strafbar, wenn sie ein Objekt ohne Ausnahmebewilligung im Internet bereits nur anbieten. Insgesamt liegt der Strafrahmen bei bis zu 50.000 Euro.
pb
Checkliste Kurzzeitvermietung
Ausnahmebewilligung: Brauchen Ärzte, die eine Wohnung für mehr als 90 Tage pro Jahr kurzzeitig vermieten möchten.
Widmung: Liegt keine Widmung für Beherbergungszwecke vor, muss umgewidmet werden.
Steuern: Einnahmen aus der Vermietung unterliegen der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer
Ortstaxe: Muss von den Vermietern eingehoben werden. Wird pro Gast und Nacht berechnet.
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