Gewusst wie: Honorarverrechnung beim Wahlarzt

Patientenversorgung, Mitarbeiterführung, Dokumentationspflichten und betriebswirtschaftlicher Erfolg. Das Leben eines Wahlarztes hat mitunter so seine Herausforderungen. Ganz oben auf der Agenda steht auch die richtige Honorarkalkulation – denn nur wenn die Verrechnung stimmt, ist der Bestand der Ordination gesichert.



AUTORIN: Dr. Erwin Rebhandl

Tina Jung, MBA MEDconcept
Unternehmensberatung GmbH


www.medconcept.at


Derzeit gibt es in Wien 3.906 Wahlärzte im Vergleich zu rund 1.855 Kassenärzten. Wahlärzte haben grundsätzlich die Freiheit, ihre Honorare selbst festzulegen – zumindest in der Theorie. In der Praxis orientieren sich die Honorare jedoch an den „Marktpreisen“, die von verschiedenen Faktoren wie der Fachrichtung, dem Standort, der regionalen Kaufkraft und dem eigenen Aufwand abhängig sind. Wichtig ist, dass das Honorar nicht nur die laufenden Betriebskosten deckt, sondern auch ein angemessenes Einkommen für den Arzt und seine Mitarbeiter gewährleistet.

Richtlinien für die Honorargestaltung

Auch wenn Wahlärzte grundsätzlich an keine Tarife gebunden sind, sollten sie bei der Honorarfestlegung dem Umstand Rechnung tragen, dass Patienten bei der Krankenkasse einen Kostenersatz beantragen. Es liegt also im wahlärztlichen Interesse, dass Patienten möglichst rasch und möglichst viel von der Krankenkasse zurückerhalten, da dadurch ihre Zufriedenheit steigt.
Daher kann es sich bezahlt machen, dass auch Wahlarzthonorarnoten nach den Kriterien der Honorarordnung für Vertragsärzte erstellt werden. Dies setzt voraus, dass man Letztere vor allem in Bezug auf die Sonderleistungen sehr genau kennt. Je umfassender die Honorarnote ist und je ähnlicher sie der Abrechnung von Vertragsärzten gleichkommt, desto leichter ist es für Patienten, zu einem optimal hohen Kostenersatz bei der Krankenkasse zu kommen.
Nicht nur formal, sondern auch tarifmäßig hat die Rückerstattungspraxis auf die Honorarfestsetzung großen Einfluss. So orientieren sich einige Wahlärzte bei der Festlegung ihrer Honorare an der Kostenrefundierung, bei der die Krankenkassen etwa 80 % der Kosten erstatten.
Ein anderer Ansatz besteht darin, Pauschalsätze zu verrechnen. Beispielsweise könnten für die Erstordination zwischen 150 und 200 Euro bei Fachärzten und zwischen 80 und 120 Euro bei Allgemeinmedizinern berechnet werden. Diese Methode ist übersichtlich und gut kalkulierbar.
Eine weitere gängige Methode ist die zeitbasierte Abrechnung. Hier wird das Honorar entsprechend der Dauer der Konsultation berechnet. Dabei ist es wichtig, den Patienten zu vermitteln, dass die Zeit sinnvoll genutzt wird und nicht absichtlich in die Länge gezogen wird, um den Preis künstlich zu erhöhen.
Egal welcher Ansatz beim Thema Honorarfestsetzung nun verfolgt wird, sollte jedenfalls darauf geachtet werden, dass die Honorare sowohl die Ordinationskosten als auch die Lebenshaltungskosten des Arztes abdecken.

Verfügbare jährliche Arbeitszeit

Um festzustellen, ob die Rechnung aufgeht, sollte zunächst die Arbeitszeit ermittelt werden, die der Arzt oder seine Mitarbeiter im Schnitt pro Jahr produktiv für die Patienten leisten können, also die produktive und verrechenbare Arbeitszeit. Dazu werden von den jährlichen Kalendertagen Wochenenden, Feiertage, Urlaubszeiten und sonstige Fehlzeiten wie etwa für Krankheit oder Fortbildung abgezogen.
Die verbleibenden Tage werden mit der täglichen Arbeitszeit, in der Regel sind das acht Stunden, multipliziert. Innerhalb dieser Zeit muss es möglich sein, alle Kosten zu decken und einen „angemessenen“ Gewinn zu erzielen, auch wenn niedergelassene Ärzte oft deutlich länger arbeiten.
Die so ermittelte Arbeitszeit lässt sich aber nicht vollständig für die Erbringung von Leistungen für Patienten nutzen. Ein Teil der Zeit wird benötigt, um interne Arbeiten zu erledigen, wie beispielsweise Buchhaltung, Personalführung, Qualitätsmanagement oder Investitionsentscheidungen. Diese „unproduktive“ Zeit kann per manueller Erfassung ermittelt oder geschätzt werden; für einen ersten Ansatz genügen meist Schätzungen.

 
 

Jahreskosten berechnen

Um die Kosten pro Stunde und somit den Stundensatz zu berechnen, müssen die voraussichtlich in einem Jahr entstehenden Kosten berücksichtigt werden. Wer keine Planzahlen hat, kann sich die Gewinn- und Verlustrechnung oder die betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Jahres ansehen und diese Werte verwenden.

 
 

Freilich sollten nicht nur die beruflichen Aufwendungen, sondern auch die privaten Lebenshaltungskosten durch die Arzthonorare abgedeckt werden. Aus diesem Grund ist es zweckmäßig, eine Art Haushaltsrechnung zu erstellen, um so einen Überblick auf die Kosten des täglichen Lebens zu gewinnen.

 
 

Stundensatz berechnen

Schlussendlich wird aus den erhobenen Daten das Honorar für eine Stunde berechnet, indem die Kosten (im Beispiel oben ca. 201.000 Euro plus 150.000 Euro) durch die verfügbaren Stunden (s.o. 1.170 Stunden) dividiert werden. Die Ermittlung des Stundensatzes ergibt sich also durch: Kosten/verfügbare Arbeitsstunden = Preis pro Arbeitsstunde

 
 

Um sämtliche Aufwendungen der Ordination und der Lebensführung abzudecken, muss demnach ein Stundensatz in Höhe von 300 Euro erwirtschaftet werden. Wird folglich für die Ordination, die beispielsweise erfahrungsgemäß eine halbe Stunde lang dauert, ein Pauschalsatz von 150 Euro angesetzt, sind sämtliche Kosten gedeckt. Wichtig ist, dass gerade Wahlärzte Transparenz bei ihren Kosten schaffen. Je genauer man die Aufwendungen kennt, desto treffsicherer kann die Honorargestaltung erfolgen.


FOTOS: ZVG, ISTOCKPHOTO/ THX4STOCK
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