Praxisleitfaden für die Projektförderung für Primärversorgungszentren und Gruppenpraxen
Nicht nur Gründer kommen aktuell in den Genuss von Förderungen. Auch bestehende Gruppenpraxen oder Primärversorgungszentren können um Mittel ansuchen. Freilich gilt es auch hier, bestimmte Spielregeln einzuhalten.
AUTORINNEN
Mag. Iris Kraft-Kinz
Steuerberaterin, Steuerberaterin, Unternehmensberaterin MEDplan
iris.kraft-kinz@medplan.at
www.medplan.at
Tina Jung, MBA
MEDconcept Unternehmensberatung GmbH
www.medconcept.at
Das Projekt „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ wurde ins Leben gerufen, um die Folgen der Covid-19-Pandemie abzufedern und Europa auf nachhaltige Weise zu stärken. Es umfasst finanzielle Unterstützung sowohl für die Gründung neuer Primärversorgungseinheiten (PVE) als auch für die Entwicklung von Projekten innerhalb bestehender PVEs in Österreich. Für die Vergabe und Abwicklung der Fördermittel ist die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) zuständig.
Die Zielgruppen des Projekts sind Fachkräfte im Bereich der Primärversorgung, Gründer von PVEs und deren Mitarbeiter (hierzu haben wir in der Ausgabe 04/24 berichtet), Young Professionals sowie weitere Interessengruppen im Gesundheitswesen. Ziel ist es, die Attraktivität der Primärversorgung zu steigern und umfassende Förderungen sicherzustellen. Die bereitgestellten Mittel sollen gezielt eingesetzt werden, um die lokale Gesundheitsversorgung zu verbessern und innovative Versorgungsmodelle zu fördern.
1. Projektförderungen im Überblick
2. Projektförderungen – wer kann den Antrag stellen?
Im Rahmen der Projektförderung unterscheidet man zwischen folgenden Kategorien:
• Projektförderung PVE (Typ B.1): Betreiber von Primärversorgungseinheiten, die über einen Primärversorgungsvertrag bzw. ‐sondervertrag mit der ÖGK verfügen, können Förderungen beantragen. Darüber hinaus können nunmehr auch PVE-Besitzgesellschaften einen Förderantrag stellen. Diese Besitzgesellschaften können jedoch nur gemeinsam mit der PVE den Fördervertrag unterzeichnen.
• Projektförderung für Vertragsgruppenpraxen und -ambulatorien (Typ B.2): Betreiber von Gruppenpraxen oder selbstständigen Ambulatorien in den Bereichen Allgemeinmedizin und/oder Kinder- und Jugendheilkunde mit erweitertem Leistungsangebot, die über einen Vertrag mit der ÖGK verfügen (§ 343 ASVG), können Förderungen beantragen. Darüber hinaus können auch Besitzgesellschaften einen Förderantrag stellen. Diese können jedoch nur gemeinsam mit der Gruppenpraxis bzw. dem selbstständigen Ambulatorium den Fördervertrag unterzeichnen.
Die Gruppenpraxen und selbstständigen Ambulatorien müssen zudem folgende Voraussetzungen betreffend das Leistungsangebot allesamt erfüllen:
• erweiterte Öffnungszeiten im Ausmaß von mindestens 40 Stunden pro Woche
• Multiprofessionalität durch Vorhandensein eines Kernteams, das sich aus Ärzten für Allgemeinmedizin und/oder Ärzten der Kinder- und Jugendheilkunde sowie Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zusammensetzt
• Gewährleistung von Hausbesuchen
• bei Gruppenpraxen und selbstständigen Ambulatorien im Bereich der Allgemeinmedizin: Versorgung chronisch Kranker durch verpflichtende Teilnahme an Disease-Management-Programmen (z. B. Therapie Aktiv)
3. Förderprozesse im Überblick
Der Förderprozess umfasst unterschiedliche Etappen, die sich von der Erfüllung der Voraussetzungen bis zur Abrechnung mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH erstrecken. Grafisch können beide Prozesse wie folgt dargestellt werden:
4. Was in welcher Höhe gefördert wird
Grundsätzlich sind Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen förderbar. Ergänzend dazu können auch Kosten unabhängig von ihrer Aktivierungsfähigkeit gefördert werden, wenn sie für den Betrieb der PVE zweckmäßig sind. Konkret umfasst dies folgende Investitionen und ergänzende Kosten:
5. Was kann nicht gefördert werden
6. Wie läuft der Antrag ab
Wenn Sie beabsichtigen, ein Projekt fördern zu lassen, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Vorgaben der Förderrichtlinien zu befassen und auch einen Berater des Vertrauens zu Rate zu ziehen. Die Vorgaben der Förderstelle erfordern Fachkenntnisse und auch die genaue Einhaltung von Fristen – die zeitliche Investition ist nicht zu unterschätzen. Je intensiver man sich mit der Materie beschäftigt, desto mehr wird sich der geleistete Zeitaufwand lohnen.
Fotos: zvg, istockphoto/ Stadtratte