Verordnete Sauberkeit

Ein Eckpfeiler einer gut funktionierenden Ordination ist die Hygiene. Die Anforderungen sind kein „Soll“ sondern ein „Muss“, doch der Alltag macht das manchmal schwierig.

Hygieneanforderungen orientieren sich an den Leistungen, die in einer Arztpraxis erbracht werden. Am Beginn einer Ordinationstätigkeit steht daher ein Überblick aller Leistungen, um die Hygieneanforderungen einschätzen zu können.

Beschränken sich die Tätigkeiten beispielsweise auf Arzt-Patienten-Gespräche, konzentrieren sich auch die Hygieneanforderungen eher auf „leicht zu reinigende Oberflächen“, für die es entsprechende Hygienepläne zu erstellen gilt. Bei minimalinvasiven und invasiven Eingriffen bedarf es zusätzlicher Einrichtungen, etwa in Bezug auf Waschbecken, Wand- oder Fußbeläge.

Je größer die Eingriffe, desto mehr Anforderungen müssen erfüllt werden. Unabhängig von den angebotenen Leistungen müssen Toiletten mit Waschbecken, Seifen- und Papierhandtuchspendern sowie Abfallkorb ausgestattet sein. Toiletten für das Personal und den Arzt benötigen zusätzlich Warmwasser und Desinfektionsmittelspender.

Hygiene als Teil der Planung

Schon beim Bau oder der Neugestaltung einer Ordination muss die Hygiene Teil der Planung sein. Natürlich macht es einen Unterschied, ob eine Ordination als Gruppenpraxis, Ambulatorium oder Einzelordination geplant ist, ob als pädiatrische Praxis, gynäkologische oder internistische Ordination mit Vorsorgeschwerpunkt oder sogar als dermatologisch-ästhetische Ordination mit Eingriffsraum.

Die hygienischen Vorgaben orientieren sich zu einem großen Teil auch am Charakter der Einrichtung und bilden den Rahmen für die gesetzlichen Vorgaben und Normen. Da die hygienischen Bedingungen sehr unterschiedlich sein können, müssen sie schon in der Planungsphase berücksichtigt werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ästhetische Kriterien keinen Platz haben. Im Idealfall unterstützt das Design der Praxis die Hygienevorschriften, nicht umgekehrt. Mit anderen Worten: Bauliche Einrichtungen und Designaspekte sollen die ärztliche Arbeit unterstützen und zum Beispiel für eine Trennung von Reinem und Unreinem sorgen.

Wird eine Ordination gut geplant, dann erleichtert ihr Design die Einhaltung der Hygieneanforderungen, etwa in Form von glatten, leicht zu reinigenden Böden und Wänden, Stauräumen für Spielzeuge oder Lesematerial. Letztlich sind Bildschirme mit Informationsprogrammen leichter zu reinigen als Zeitschriften und Infoblätter – auch diese Überlegungen dienen der Hygiene.

Einen Denkanstoß kann geben, sich zu überlegen, welche Gegenstände und Flächen die höchste Berührungsfrequenz aufweisen. So kann beispielsweise empfohlen werden, Türschnallen auszuwählen, die auch mit dem Ellenbogen oder dem Unterarm betätigt werden können oder überhaupt automatische Schiebtüren einzubauen. Antimikrobielle Oberflächen können etwa für Kühlschränke oder bei Silikonfugen empfohlen werden. Textilien stellen in jedem Fall in hygienisch sensiblen Räumen besondere Herausforderungen dar.

Richtlinien und Selbstevaluierung

Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMED) unterstützt Ärzte bei der verordnungskonformen Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Sie führt auf Basis der geltenden Qualitätssicherungsverordnung (QS-VO) österreichweit die Selbstevaluierung aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen durch. Niederösterreich und Vorarlberg waren 2023 an der Reihe, heuer sind es Salzburg und die Steiermark. Bis 2027 folgen die restlichen Bundesländer.

Wird die Selbst­evaluierung konsequent durchgeführt, verbessert das Bewusstsein für Qualitätssicherung, rechtlich ist alles abgesichert und behördlichen Kontrollen kann gelassen entgegengesehen werden. Die Selbstevaluierung erfasst nicht nur Hygienefragen, sondern auch Brandschutz, Notfallvorsorge, Datenschutz oder den Umgang mit Suchtmitteln. Für Hygienefragen sind Hygienepläne, Abfallentsorgungspläne und Hygieneschulungen des Personals erforderlich. Hygienepläne gibt es jeweils für Untersuchungs- und Behandlungsräume und für die Reinigung der Ordinationsräumlichkeiten.

Roboter statt Putzhilfe

Eine entscheidende Frage im Hinblick auf Hygiene in der Praxis ist die Reinigung und auch hier hat die Digitalisierung mittlerweile Einzug gehalten. Was im Privatbereich mit Mährobotern, automatischen Fens­terputzern oder Saugrobotern längst selbstverständlich ist, hat auch im Bereich der hygienischen Anforderungen im professionellen Setting Einzug gehalten: Putzen ohne den Einsatz von Menschen. Schrubben, Kehren, Saugen und Wischen steht im Tätigkeitsprofil von Bodenreinigungsrobotern, die für saubere Oberflächen und Luft sorgen.

Die kleinen Reinigungsgeräte setzen dabei auf künstliche Intelligenz und autonome Ladung an Docking-Stationen. Ausgeklügelte Technologien, Machine Learning und „Big Data“ sind dabei die Grundlage der Funktionen inklusive Navigation und Kartierung. Selbst sich verändernde Umgebungen stellen für Roboter der neuesten Generation keine Herausforderung mehr dar – sie passen sich neuen Gegebenheiten an und können sogar eigenständig das Stockwerk wechseln.

Die Vorteile robotergestützter Reinigung liegen auf der Hand: Roboter sind immer gleich effizient, sie sparen Kosten, arbeiten zuverlässig und nachhaltig. Geräte, die ganz speziell für den Gesundheitsbereich konzipiert wurden, sorgen darüber hinaus für hygienische Sauberkeit und damit für ein Plus an Patientensicherheit. Die Reinigungsintervalle können selbst gewählt werden – auch mehrmals tägliche Reinigung ist möglich. Gerade im Gesundheitsbereich, wo vermehrt nach Maßnahmen gegen die Gefahr nosokomialer Infektionen verlangt wird, bedeuten Reinigungsroboter ein hohes Maß an Sicherheit.

Noch ein Argument spricht für den Reinigungsroboter: Es handelt sich dabei um ein Anlagegut, das sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb steuerlich absetzbar ist. Die modernen Batterien verschaffen den Geräten kurze Lade-, aber lange Betriebszeiten. Damit ist auch die Anforderung der Nachhaltigkeit erfüllt.

bw


FOTO: STOCKPHOTO/ KOKOUU

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